Liefer-
und Geschäftsbedingungen
A.Allgemeines
1.
Alle Angebote, Lieferungen, elektronische Übermittlungen und
die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich
freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden
Geschäftsbedingungen.
2.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei
schriftlicher Bestätigung durch Juniors Bildarchiv (im
nachfolgenden die Agentur genannt). Geschäftsbedingungen des
Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbedingungen
o.ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
3.
Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt nur durch
Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von drei
Werktagen ab Zugang des Bildmaterials beim Besteller
Gültigkeit.
4.
Reklamationen, die den Inhalt der Sendungen betreffen, sind innerhalb
von zwei Werktagen nach Zugang des Bildmaterial beim Besteller
telefonisch binnen weiterer drei Werktagen in schriftlicher Form
mitzuteilen; Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger
verdeckter Mängel binnen zehn Werktagen ab Entdeckung in
schriftlicher Form. Bei unterlassener derartiger Reklamation ist eine
Haftung unsererseits für eventuell bereits entstandene oder
entstehende Kosten ausgeschlossen.
5.
Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor
der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der
beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend den Angaben des
Bestellers erklärt die Agentur schriftlich ihr
Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials.
Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen
Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den
Angaben des Bestellers überein, gilt das
Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und ist die Agentur
von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt.
6.
Mit der Lieferung von bestelltem Bildmaterial wird ein
Mietsverhältnis begründet; innerhalb der
eingeräumten Rückgabefristen wird eine Miete nicht
erhoben. Geliefertes Bildmaterial bleibt stets Eigentum der
Agentur/Urheber. Es wird ausschließlich
vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten i.S.d.
Urheberrechts zur Verfügung gestellt.
7.
Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben
möchte bzw. erworben hat, ist innerhalb der auf dem
Lieferschein genannten Frist zurückzugeben. Bildmaterial, an
dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder seine
Verwendungsabsicht bekundet hat, ist innerhalb von 90 Tagen nach
Empfang zurückzugeben, unabhängig davon, ob der
Besteller es tatsächlich genutzt hat oder nicht.
8.
Für alle Bildlieferungen und
–übermittlungen werden Bearbeitungsgebühren
und Versand- bzw. Übermittlungskosten berechnet, die sich aus
Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Ebenso berechnen wir
für die Beschaffung von Fremdmaterial und Informationen
Vermittlungs- bzw. Informationsgebühren, die sich aus Art und
Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Eine Verrechnung mit
eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung
der Bearbeitungsgebühren erwirbt der Besteller weder Nutzungs-
noch Eigentumsrechte. Durch die Leistung von Schadenersatz und/oder
Vertragsstrafe, welche nach diesen Bedingungen berechnet werden,
erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am
Bildmaterial.
B.
Honorare
1.
Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch
bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen,
Karikaturen, nachgestellten Fotos, bei Verwendung für
Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von
Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen
Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil
eines neuen Bildes werden.
Der Besteller haftet der Bildagentur gegenüber bis zum
unversehrten Eintreffen der Bilder, auch wenn die Fotos vom Besteller
an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder auf
Wunsch des Bestellers von der Agentur an einen Dritten gesandt werden.
2.
Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach
Medium, Art und Umfang der Nutzung, die uns anzugeben sind. Erfolgt
keine Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige
Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils geltenden
Honorarsätzen der Agentur berechnet. Macht der Besteller keine
genauen Angaben, ist die Agentur berechtigt, ein Pauschalhonorar
anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen
Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer und inklusive
Künstlersozialversicherungsabgabe.
3.
Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den
angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist
erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen
Zustimmung.
4.
Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein Plattencover, ein
Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für
das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig,
unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten
für das gleiche Bild im ursprünglichen
Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu
Werbezwecken. Der Verwender hat die Bildagentur über den neuen
Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung
schriftlich erteilen zu lassen.
5.
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart
werden und bedingen einen Aufschlag auf das jeweilige Grundhonorar.
6.
Sobald der Besteller bekundet hat, daß er das gelieferte
Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist die Agentur
berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen,
auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch
nicht erfolgt.
7.
Übersandtes Bildmaterial (Auswahlsendung) zur Entscheidung
über den Erwerb von Nutzungsrechten wird ohne Berechnung von
Blockierungsgebühren längstens innerhalb auf der auf
dem Lieferschein genannten Frist zur Verfügung gestellt.
Ausnahmen müssen im Einzelfall vereinbart werden (s. Buchstabe
E 3) Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben
und/oder der Agentur gegenüber eine Nutzungsabsicht bekundet
hat, wird ohne Berechnung von Blockierungsgebühren
längstens 90 Tage nach Erhalt zur Verfügung gestellt.
Ausnahmen müssen im Einzelfall vereinbart werden (s. Buchstabe
E 3).
8.
Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige
Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht
zurückerstattet werden.
9.
Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der Kunden- und
Bildnummer (Bildleitzahl) geleistet werden. Außerdem ist uns
bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation
an welcher Stelle verwendet wurde.
C.
Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und
Urheberrechte
1.
Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln.
Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen
Urheberrecht übertragen. Die Fotos werden von der Agentur nur
zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung
gestellt und sind nach erfolgter Verwendung sofort
zurückzugeben bzw. im elektronischen Speicher zu
löschen. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten
nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang.
Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich
eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen
schriftlichen Zustimmung erlaubt.
2.
Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch
Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische
Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung.
3.
Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von
Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind
Dia-Duplizierungen und die Fertigung von Internegativen,
Reproduktionen, Vergößerungen und elektronische
Speicherung von Bilddaten für Archivzwecke des Bestellers
sowie die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet.
Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen
Genehmigung. Der Besteller ist verpflichtet, uns ohne Aufforderung
Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ohne unsere
Genehmigung dupliziert, sonstige Vorlagen für eigene
Archivzwecke gefertigt oder digitalte Daten unserer Fotos gespeichert
hat.
4.
Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter
Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell
erfolgen.
5.
Wir behalten uns Übertragung von Zweitrechten an
Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen
Klauseln, nach denen durch die Annahme eines Honorars die Wahrnehmung
weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.
6.
Das Versandrisiko für die Rücksendung trägt
der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und
ordnungsgemäßer Rücksendung sowie
unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim
Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder
Beschädigung zu Schadenersatz, auch wenn die
Rücksendung an die Bildagentur durch beauftragte Dritte des
Bestellers vorgenommen wird. Als unvollständig werden auch das
Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet, etwaige
Verwaltungskosten unsererseits gehen zu Lasten des Bestellers.
D.
Urheberrecht / Belegexemplar
1.
Wir verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG
ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk, und zwar in
einer Weise, daß kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen
Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur
aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum
jeweiligen Bild vornehmen läßt. Der Verwender hat
die Bildagentur von aus der Unterlassung des Urhebervermerke
resultierenden Ansprüche Dritter freizustellen.
2.
Ziffer 1 gilt auch für Werbung, Einblendungen in
Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine
ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
3.
Soweit vorstehend nicht gesondert aufgeführt, unterliegt
jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.
4.
Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gem. §
25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare
unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.
E.
Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz
(vgl. ergänzend Anhang zu E)
1.
Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres
Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte
sowie unberechtigter Fertigung von Diaduplizierungen und
Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen
für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an
Dritte (vgl. CI, 2 und 3) wird vorbehaltlich der Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen ein Mindesthonorar in Höhe
des Fünffachen des üblichen Nutzungshonorars
fällig.
2.
Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, so haben wir Anspruch
auf einen Zuschlag in Höhe von 100 % zum jeweiligen
Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.
3.
Erfolgt die Rückgabe nach Ablauf der kostenlosen
Ansichtsfrist, werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder
sogenannte Blockierungskosten fällig gem. Anhang zu E), Ziffer
1. Dies gilt auch für freie Angebote, wenn der
Empfänger der Sendung ständiger Abnehmer von frei
angebotenem Bildmaterial ist. Ebenso werden sogenannte
Blockierungskosten gem. Anhang zu E), Ziffer 1 fällig, wenn
Bildmaterial, an dem der Besteller Nuztungsrechte erworben und/oder
für das er eine Verwendungsabsicht bekundet hat, nach Ablauf
von 90 Tagen ab Empfang nicht zurückgegeben wird, und zwar
zusätzlich zum Nutzungshonorar.
4.
Für beschädigte oder nicht zurückgegebene
Bildvorlagen ist Schadensersatz zu leisten gem. Staffelung im Anhang zu
E), Ziffer 2. Die jeweiligen Beträge der Staffelung pro Bild
gelten als vereinbart, ohne daß die Bildagentur die
Höhe des Schadens im einzelnen nachzuweisen hat. Die
Beträge errechnen sich aus dem Wegfall weitere
Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im
Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso
bleiben uns weitergehende Schadensersatzansprüche und
Blockierungskosten (bis zur Höhe des Schadensersatzes
für den Fall des Verlustes/Zerstörung) vorbehalten.
Uns vom Schadensersatzpflichtigen für beschädigte
oder verlorene Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate werden nicht
akzeptiert.
5.
Werden als verloren gemeldete und berechnete Bildvorlagen innerhalb
eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so
vergüten wir ein Drittel des Schadensersatzes.
6.
Unser Farb-Material ist versiegelt. Wird die Versiegelung ohne Angabe
eines bestimmten Nutzung geöffnet, wird eine
Layoutgebühr berechnet, deren Berechnung wir uns auch bei
elektronischem Abruf und Printen unserer Vorlagen vorbehalten. Die
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
F.
Kosten
Wenn mit dem Kunden keine spezielle Regelung besteht, gelten folgende
Kosten:
1.) Bearbeitungskosten für Auswahlsendungen und digitale
Übertragungen EURO 25,00
2.) Layout und Präsentation EURO 50,00
3.) Gebühr für Download in high resolution EURO 8,00
pro Bild
G.
Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges
1.
Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb 30 Tagen zahlbar.
2.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile,
soweit diese Vollkaufleute sind, ausschließlich der Sitz der
Agentur.
3.
Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
4.
Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und
Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht
berührt.
Anhang zu E (Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz):
1.)Blockierungskosten bei Überschreitung der
Rückgabefristen pro Stück und Tag: EURO 0,50
2.)Bei Verlust oder Beschädigung:
a. Beschädigung, die eine weitere Verwendung erlaubt: EURO
250,00
b. Verlust KB: EURO 500,00
Verlust Dias 6x6 und 6x7: EURO 750,00
Verlust größere Dias: EURO 1000,00